Lexikon
Führerscheinrecht von A bis Z.
Wichtige Begriffe des österreichischen Führerscheinrechts und Verkehrsverwaltungsrechts, verständlich erklärt.
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BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Rechtsanwaltskanzlei
Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Führerscheinrechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Aktenlage, Fristen und wirtschaftliche Folgen.
A
- Amtsärztliches Gutachten Das amtsärztliche Gutachten beurteilt die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nach § 8 FSG. Es ist eine fachliche Grundlage der behördlichen Entscheidung.
- Aufschiebende Wirkung Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass ein angefochtener Bescheid während des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nicht vollzogen werden darf. Ihr Bestehen ist gesondert zu beurteilen.
L
- Lenkberechtigung Die Lenkberechtigung ist die behördlich erteilte Berechtigung, Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klasse zu lenken. Sie ist vom Führerscheindokument als Nachweis zu unterscheiden.
- Lenkererhebung Die Lenkererhebung ist das Auskunftsverlangen nach § 103 Abs 2 KFG, wer ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt oder zuletzt davor abgestellt hat.
V
- Verkehrszuverlässigkeit Verkehrszuverlässigkeit ist die gesetzliche Prognose, ob eine Person beim Lenken die Verkehrssicherheit und die maßgeblichen Vorschriften beachten wird. Maßstab ist § 7 FSG.
- Vormerkung Die Vormerkung ist ein Eintrag im Führerscheinregister wegen eines in § 30a FSG erfassten Vormerkdelikts. Sie entzieht die Lenkberechtigung nicht automatisch.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.
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