Führerschein
Lexikon

Lenkberechtigung

Die behördlich erteilte Berechtigung, Kraftfahrzeuge der jeweiligen Klasse zu lenken.

Kurz erklärt

Die behördlich erteilte Berechtigung, Kraftfahrzeuge der jeweiligen Klasse zu lenken. Maßgeblich sind die aktuelle Gesetzesfassung und die konkrete Akte. Rechtsstand: 11.07.2026.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.

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