Lenkberechtigung
Die Lenkberechtigung ist die behördlich erteilte Berechtigung, Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klasse zu lenken. Sie ist vom Führerscheindokument als Nachweis zu unterscheiden.
Ihr Umfang ergibt sich aus Fahrzeugklasse, Befristungen, Auflagen und bindenden Entscheidungen. Das Dokument weist die Berechtigung nach, begründet sie aber nicht selbst.
Typischer Kontext ist die Frage, ob die Berechtigung noch besteht, eingeschränkt ist oder nach einer Entziehung neu erteilt werden muss. Registerstand und Bescheid sind maßgeblich.
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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.
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