Führerschein
Schwerpunkt

Lenkererhebung

Schreiben, Frist laut Schreiben, Fahrzeugdaten und Antwortnachweis nach § 103 KFG sichern.

Eine Lenkererhebung ist ein behördliches Auskunftsverlangen an den Zulassungsbesitzer. Ausgangspunkt sind immer das Originalschreiben, das darin bezeichnete Fahrzeug und die Frist laut Schreiben.

Eine Auskunft darf weder geraten noch aus einer bloßen Vermutung abgeleitet werden. Halten Sie nur tatsächliche Kenntnisse und vorhandene Unterlagen fest. Der Online-Check ordnet diese Angaben für die anwaltliche Prüfung.

Was § 103 Abs 2 KFG verlangt

Nach § 103 Abs 2 KFG kann die Behörde Auskunft darüber verlangen, wer ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt oder einen bestimmten Anhänger verwendet beziehungsweise zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat. Die verlangte Auskunft muss Name und Anschrift der betreffenden Person enthalten.

Kann der Zulassungsbesitzer die verlangte Auskunft nicht erteilen, nennt die Bestimmung die Person, die sie erteilen kann. Das ist kein Raum für Spekulation: Halten Sie fest, was Sie tatsächlich wissen und worauf dieses Wissen beruht.

Originalschreiben vollständig lesen

  • alle Seiten, Beilagen, Behörde und Aktenzeichen
  • Zustellinformation und Frist genau laut Schreiben
  • Kennzeichen, abgefragter Zeitpunkt und gegebenenfalls Abstellort
  • Name und Anschrift des Zulassungsbesitzers

Tatsächliche Kenntnis statt Vermutung

Trennen Sie sichere Erinnerung, vorhandene Aufzeichnungen und bloße Vermutungen. Der Lenkererhebung-Antwortcheck fragt diese Dokumentenpunkte ab, formuliert aber keine Auskunft. Wenn Angaben fehlen oder widersprüchlich sind, sollte das Originalschreiben rechtzeitig rechtlich geprüft werden.

Antwort und Übermittlung belegen

Bewahren Sie die tatsächlich übermittelte Fassung und einen Nachweis über Übermittlungsweg und Zeitpunkt gemeinsam auf. Die Checkliste zur Lenkererhebung führt die Unterlagen einzeln an.

Begriffliche Erläuterungen finden Sie im Lexikon unter Lenkererhebung und Zulassungsbesitzer.

Dieser Überblick informiert allgemein über österreichisches Führerscheinverwaltungsrecht. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung der konkreten Akte.

FAQ

Häufige Fragen zum Verfahren

Antwortet der Online-Check für mich auf die Lenkererhebung? +
Nein. Es prüft nur, ob wesentliche Dokumente und Angaben geordnet sind. Es erstellt keine Textschablone und übermittelt keine Auskunft.
Wo finde ich die maßgebliche Frist? +
Im konkreten Schreiben der Behörde und in den Zustellunterlagen. Halten Sie beides für die anwaltliche Fristprüfung bereit.
Was ist zu tun, wenn ich den Fahrer nicht sicher kenne? +
Nicht raten und keine Vermutung als Tatsache darstellen. Ordnen Sie Ihre tatsächliche Kenntnis und vorhandene Aufzeichnungen. § 103 Abs 2 KFG regelt auch den Fall, dass der Zulassungsbesitzer die Auskunft nicht selbst erteilen kann.

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