Lenkererhebung
Schreiben, Frist laut Schreiben, Fahrzeugdaten und Antwortnachweis nach § 103 KFG sichern.
Eine Lenkererhebung ist ein behördliches Auskunftsverlangen an den Zulassungsbesitzer. Ausgangspunkt sind immer das Originalschreiben, das darin bezeichnete Fahrzeug und die Frist laut Schreiben.
Eine Auskunft darf weder geraten noch aus einer bloßen Vermutung abgeleitet werden. Halten Sie nur tatsächliche Kenntnisse und vorhandene Unterlagen fest. Der Online-Check ordnet diese Angaben für die anwaltliche Prüfung.
Was § 103 Abs 2 KFG verlangt
Nach § 103 Abs 2 KFG kann die Behörde Auskunft darüber verlangen, wer ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt oder einen bestimmten Anhänger verwendet beziehungsweise zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat. Die verlangte Auskunft muss Name und Anschrift der betreffenden Person enthalten.
Kann der Zulassungsbesitzer die verlangte Auskunft nicht erteilen, nennt die Bestimmung die Person, die sie erteilen kann. Das ist kein Raum für Spekulation: Halten Sie fest, was Sie tatsächlich wissen und worauf dieses Wissen beruht.
Originalschreiben vollständig lesen
- alle Seiten, Beilagen, Behörde und Aktenzeichen
- Zustellinformation und Frist genau laut Schreiben
- Kennzeichen, abgefragter Zeitpunkt und gegebenenfalls Abstellort
- Name und Anschrift des Zulassungsbesitzers
Tatsächliche Kenntnis statt Vermutung
Trennen Sie sichere Erinnerung, vorhandene Aufzeichnungen und bloße Vermutungen. Der Lenkererhebung-Antwortcheck fragt diese Dokumentenpunkte ab, formuliert aber keine Auskunft. Wenn Angaben fehlen oder widersprüchlich sind, sollte das Originalschreiben rechtzeitig rechtlich geprüft werden.
Antwort und Übermittlung belegen
Bewahren Sie die tatsächlich übermittelte Fassung und einen Nachweis über Übermittlungsweg und Zeitpunkt gemeinsam auf. Die Checkliste zur Lenkererhebung führt die Unterlagen einzeln an.
Begriffliche Erläuterungen finden Sie im Lexikon unter Lenkererhebung und Zulassungsbesitzer.
Dieser Überblick informiert allgemein über österreichisches Führerscheinverwaltungsrecht. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung der konkreten Akte.
Häufige Fragen zum Verfahren
Antwortet der Online-Check für mich auf die Lenkererhebung? +
Wo finde ich die maßgebliche Frist? +
Was ist zu tun, wenn ich den Fahrer nicht sicher kenne? +
Für die nächsten Schritte
Lenkererhebung-Antwortcheck
Ordnet Originalschreiben, Frist laut Schreiben, Kennzeichen, Zulassungsbesitzer, tatsächliche Kenntnis und Übermittlungsnachweis.
Lenkererhebung vorbereiten
Originalschreiben, Frist laut Schreiben, Kennzeichen, Zulassungsbesitzer, tatsächliche Kenntnis und Übermittlungsnachweis ordnen.
Beschwerde gegen den Bescheid
Zustellung, Rechtsmittelbelehrung und die grundsätzliche Vierwochenfrist nach § 7 VwGVG prüfen.
Bescheid, Anzeige oder drohende Führerscheinmaßnahme?
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