Zulassungsbesitzer
Zulassungsbesitzer ist die Person, auf deren Namen ein Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist. Die Zulassung beweist nicht, wer bei einem bestimmten Ereignis gelenkt hat.
§ 103 KFG ordnet dem Zulassungsbesitzer fahrzeugbezogene Auskunfts- und Sorgfaltspflichten zu. Bei der Lenkererhebung ist die Registerstellung Ausgangspunkt des Verlangens.
Typischer Kontext ist eine Anfrage zu einem über das Kennzeichen identifizierten Fahrzeug. Zulassungsbesitz, Eigentum und tatsächliche Lenkereigenschaft können auseinanderfallen.
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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.
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