Führerschein
Lexikon

Lenkererhebung

Die Lenkererhebung ist das Auskunftsverlangen nach § 103 Abs 2 KFG, wer ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt oder zuletzt davor abgestellt hat.

Kurz erklärt

Die Auskunft muss die Person samt Anschrift bezeichnen. Kann der Zulassungsbesitzer sie nicht erteilen, muss er die auskunftsfähige Person nennen; die Aufforderung bestimmt Zeitpunkt und Antwortfrist.

Typischer Kontext ist ein Schreiben nach einem über das Kennzeichen dokumentierten Verkehrsereignis. Die Auskunftspflicht ist von der späteren Beurteilung eines Verkehrsverstoßes zu trennen.

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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.

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