Verkehrszuverlässigkeit
Verkehrszuverlässigkeit ist die gesetzliche Prognose, ob eine Person beim Lenken die Verkehrssicherheit und die maßgeblichen Vorschriften beachten wird. Maßstab ist § 7 FSG.
Die Behörde stützt die Beurteilung auf bestimmte Tatsachen und deren Wertung, nicht auf eine allgemeine Charaktereinschätzung. Gewicht, Zeitablauf und Umstände können bedeutsam sein.
Typischer Kontext ist ein Entziehungsbescheid wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit. Diese verwaltungsrechtliche Prognose ist eigenständig zu begründen und nicht mit einer Strafe gleichzusetzen.
Mehr dazu auf fuehrerschein-anwalt.at
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.
Bescheid, Anzeige oder drohende Führerscheinmaßnahme?
Im Führerscheinrecht entscheiden Fristen und Aktenlage. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000