Führerschein
Lexikon

Vormerkung

Die Vormerkung ist ein Eintrag im Führerscheinregister wegen eines in § 30a FSG erfassten Vormerkdelikts. Sie entzieht die Lenkberechtigung nicht automatisch.

Kurz erklärt

Die Folgen hängen vom rechtskräftig erfassten Delikt und von weiteren Vormerkdelikten innerhalb des gesetzlichen Beobachtungszeitraums ab. Datum, Deliktsart und Registerstand sind wesentlich.

Typischer Kontext ist eine Mitteilung über eine Vormerkung oder die Abgrenzung zwischen Vormerkung, besonderer Maßnahme und Entziehung. Ein Eintrag ist kein Entziehungsbescheid.

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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.

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