Vormerkung
Die Vormerkung ist ein Eintrag im Führerscheinregister wegen eines in § 30a FSG erfassten Vormerkdelikts. Sie entzieht die Lenkberechtigung nicht automatisch.
Die Folgen hängen vom rechtskräftig erfassten Delikt und von weiteren Vormerkdelikten innerhalb des gesetzlichen Beobachtungszeitraums ab. Datum, Deliktsart und Registerstand sind wesentlich.
Typischer Kontext ist eine Mitteilung über eine Vormerkung oder die Abgrenzung zwischen Vormerkung, besonderer Maßnahme und Entziehung. Ein Eintrag ist kein Entziehungsbescheid.
Mehr dazu auf fuehrerschein-anwalt.at
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.
Bescheid, Anzeige oder drohende Führerscheinmaßnahme?
Im Führerscheinrecht entscheiden Fristen und Aktenlage. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000