Beschwerde
Die Bescheidbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen einen verwaltungsbehördlichen Bescheid an das zuständige Verwaltungsgericht. § 7 VwGVG regelt die Beschwerdefrist.
Die Frist beträgt im Regelfall vier Wochen; Beginn und Zulässigkeit hängen von Zustellung, Rechtsmittelbelehrung und Sonderregeln ab. Die Beschwerde muss Bescheid und behauptete Rechtswidrigkeit erkennen lassen.
Typischer Kontext ist ein Entziehungsbescheid. Die aufschiebende Wirkung ist von Rechtzeitigkeit und Begründung der Beschwerde getrennt zu beurteilen.
Mehr dazu auf fuehrerschein-anwalt.at
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.
Bescheid, Anzeige oder drohende Führerscheinmaßnahme?
Im Führerscheinrecht entscheiden Fristen und Aktenlage. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000