Führerschein
Lexikon

Aufschiebende Wirkung

Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass ein angefochtener Bescheid während des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nicht vollzogen werden darf. Ihr Bestehen ist gesondert zu beurteilen.

Kurz erklärt

§ 13 VwGVG enthält die allgemeinen Regeln. Sonderbestimmungen und eine behördliche Aberkennung können die Lage verändern; die Beschwerde allein beantwortet die Vollzugsfrage nicht immer.

Typischer Kontext ist ein Führerscheinbescheid mit sofortigen Rechtsfolgen. Spruch, Rechtsmittelbelehrung und Sonderregel sind für die konkrete Wirkung maßgeblich.

Mehr dazu auf fuehrerschein-anwalt.at

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.

Bescheid, Anzeige oder drohende Führerscheinmaßnahme?

Im Führerscheinrecht entscheiden Fristen und Aktenlage. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg