Führerschein
Lexikon

Nachschulung

Eine Nachschulung ist eine gesetzlich vorgesehene begleitende Maßnahme, die die Behörde in den vom FSG erfassten Fällen anordnet. Sie ist keine Strafe.

Kurz erklärt

Maßgeblich sind Anordnung und Rechtsgrundlage im Bescheid. Inhalt und Nachweis richten sich nach der konkreten Maßnahme; aus dem Wort Nachschulung folgt keine allgemeine Kursfrist.

Typischer Kontext ist ein Entziehungsbescheid oder das Vormerksystem. Für die Lenkberechtigung kann bedeutsam sein, ob die angeordnete Nachschulung ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.

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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.

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