Der Wiedereinsetzungsantrag ist nach § 33 Abs 3 VwGVG binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses zu stellen. Deshalb braucht die Eingabe eine nachvollziehbare Zeitachse: Wann begann das Ereignis, warum verhinderte es die fristgerechte Handlung, wann fiel es weg und wann konnte die Partei wieder handeln?
Der Zeitpunkt des Wegfalls darf nicht bloß behauptet werden. Je nach Fall kommen Zustellunterlagen, medizinische Bestätigungen, technische Protokolle, Abwesenheitsnachweise oder dokumentierte Mitteilungen in Betracht. Welche Belege geeignet sind, hängt vom konkreten Ereignis ab. Raten Sie kein Fristende aus einem Onlineergebnis.