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Reisebus mit Gepäckanhänger über 750 kg: Lenkberechtigung Klasse DE

Reisebus mit Gepäckanhänger über 750 kg: Fahrzeugkombination der Klasse DE nach § 2 Abs 1 Z 14 FSG prüfen und von D sowie D1E abgrenzen.

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30. September 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Wer einen Reisebus der Klasse D mit einem schweren Gepäckanhänger ziehen will, muss die Fahrzeugkombination gesondert prüfen. Nach § 2 Abs 1 Z 14 FSG umfasst die Klasse DE ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt wurde.

Die Klasse DE knüpft damit an die Kombination aus Bus und Anhänger an. Dieser Beitrag erklärt die Grenze von 750 kg, grenzt DE von D und D1E ab und zeigt, welche Einträge in Führerschein, Zulassungsschein und Genehmigungsunterlagen zusammengehören. Die Zugangsvoraussetzungen der Klasse D und die 12-Tonnen-Grenze der Klasse C1E sind eigene Fragen.

Was umfasst die Lenkberechtigung der Klasse DE?

§ 2 Abs 1 Z 14 FSG beschreibt die Klasse DE als Zugfahrzeug der Klasse D mit einem Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt. Für einen Reisebus der Klasse D wird daher der Anhänger zum entscheidenden zusätzlichen Prüfpunkt.

Die gesetzliche Beschreibung bezieht sich auf die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Maßgeblich ist deshalb der Wert in den Fahrzeugpapieren oder den Genehmigungsunterlagen. Die aktuelle Beladung des Gepäckanhängers beantwortet die Frage nach der erforderlichen Klasse nicht.

Fahrzeugkombination nach § 2 Abs 1 Z 13 und 14 FSG

Welche Klasse zum Reisebus mit Anhänger passt

Bus, Anhänger und die höchste zulässige Gesamtmasse müssen gemeinsam zugeordnet werden.

Abgrenzung von D, DE und D1E
Prüfpunkt Klasse D Klasse DE Klasse D1E
Zugfahrzeug Kraftwagen der Klasse D Kraftwagen der Klasse D Kraftwagen der Klasse D1
Anhänger keine DE-Kombination nach § 2 Abs 1 Z 14 FSG Anhänger über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse
Busbereich mehr als acht Plätze für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz dieselbe Klasse D als Zugfahrzeug D1 mit höchstens 16 Plätzen und höchstens acht Metern Länge
Rechtsgrund § 2 Abs 1 Z 13 FSG § 2 Abs 1 Z 14 FSG § 2 Abs 1 Z 11 und 12 FSG

D1E ist keine Erweiterung für einen vollwertigen Reisebus der Klasse D. Für einen D-Bus mit Anhänger über 750 kg ist die DE-Kombination zu prüfen.

Wann reicht die Klasse D für den Anhänger?

Für die Abgrenzung zu DE ist zuerst der Wert des Anhängers festzustellen. Liegt seine höchste zulässige Gesamtmasse nicht über 750 kg, beschreibt § 2 Abs 1 Z 14 FSG diese Kombination nicht als DE-Fall. Der Eintrag der Klasse D beantwortet damit die Busseite der Prüfung.

Diese Aussage ersetzt keine Prüfung der Genehmigung. Der Gesetzestext stellt die Definition der Klasse DE unter den Vorbehalt, dass bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt ist. Der Zulassungsschein des Busses und des Anhängers müssen deshalb gemeinsam gelesen werden.

Warum die Anhängermasse aus den Papieren zählt

Ein Gepäckanhänger kann leer deutlich leichter sein als seine höchste zulässige Gesamtmasse. Für die Führerscheinklasse zählt trotzdem der genehmigte Papierwert. Ein Anhänger mit 900 kg höchster zulässiger Gesamtmasse fällt daher in die Prüfung der Klasse DE, auch wenn er bei einer konkreten Fahrt nur teilweise beladen ist.

Technische Fragen bleiben davon getrennt. Zulassung, Anhängerkupplung, Bremsanlage, Ladungssicherung und die tatsächliche Beladung müssen zusätzlich geprüft werden. Die Klasse DE beantwortet nur, ob der Berechtigungsumfang für die gesetzlich beschriebene Fahrzeugkombination ausreicht.

Dokumentenprüfung

Vier Prüfschritte führen von der Busklasse zur DE-Kombination

Lesen Sie Führerschein und Fahrzeugpapiere in derselben Reihenfolge.

  1. 01
    Schritt 1

    Klasse des Zugfahrzeugs feststellen

    Ist der Reisebus als Fahrzeug der Klasse D einzuordnen?

    Ordnen Sie den Bus anhand seiner Fahrzeug- und Genehmigungsunterlagen der Klasse D zu. Die Sitzplatzzahl und die Fahrzeugart gehören zu dieser ersten Prüfung.

    Prüfpunkte: § 2 Abs 1 Z 13 FSG

  2. 02
    Schritt 2

    Anhängerwert ablesen

    Welche höchste zulässige Gesamtmasse steht für den Gepäckanhänger fest?

    Übernehmen Sie den genehmigten Wert aus dem Zulassungsschein oder den technischen Unterlagen des Anhängers.

    Prüfpunkte: § 2 Abs 1 Z 14 FSG

  3. 03
    Schritt 3

    750 kg vergleichen

    Liegt die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg?

    Vergleichen Sie den Papierwert mit der gesetzlichen Grenze. Die aktuelle Beladung darf den genehmigten Wert nicht ersetzen.

    Prüfpunkte: § 2 Abs 1 Z 14 FSG

  4. 04
    Schritt 4

    Genehmigung und Eintrag abgleichen

    Passen Genehmigung, Fahrzeugpapiere und Führerscheineintrag zusammen?

    Prüfen Sie die konkrete Genehmigung und den Eintrag der Lenkberechtigung gemeinsam. Erst dann ist der Umfang der geplanten Fahrt geordnet.

    Prüfpunkte: § 2 Abs 1 Z 14 FSG

Erste Einordnung

Reicht die vorhandene Lenkberechtigung für den Gepäckanhänger?

Ordnen Sie Busklasse, Anhängermasse und Genehmigungsunterlagen.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Ist der Reisebus als Fahrzeug der Klasse D eingeordnet?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Einordnung des Zugfahrzeugs als Klasse D ist nicht belegt.

Ordnen Sie den Reisebus anhand der Genehmigungs- und Fahrzeugunterlagen ein. Erst danach lässt sich die Kombination mit einem Anhänger prüfen.

Grundlagen der Klasse D prüfen →
02

Die DE-Grenze von mehr als 750 kg ist nicht belegt.

Lesen Sie die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers aus dem Zulassungsschein. Bei einem Wert bis 750 kg ist die hier geprüfte DE-Kombination nicht beschrieben.

Fahrzeugkombinationen vergleichen →
03

Die Unterlagen zur DE-Kombination passen noch nicht eindeutig zusammen.

Halten Sie Führerschein, Zulassungsscheine und Genehmigungsunterlagen gemeinsam bereit. Prüfen Sie den Eintrag der Lenkberechtigung anhand der konkreten Kombination.

Dokumentenweg für eine Erweiterung prüfen →

Welche Unterlagen sollten gemeinsam vorliegen?

  • Führerscheindokument mit dem Eintrag der Klasse D oder DE
  • Zulassungsschein des Reisebusses
  • Zulassungsschein des Gepäckanhängers
  • Genehmigungsunterlagen für Bus und Anhänger
  • Angabe zur höchsten zulässigen Gesamtmasse des Anhängers
  • behördliche Schreiben oder Eintragungsunterlagen zur Lenkberechtigung

Ordnen Sie die Unterlagen nach Zugfahrzeug, Anhänger, genehmigter Masse und Führerscheineintrag. So bleibt erkennbar, ob die geplante Kombination als Klasse DE geprüft werden muss.

FAQ

Häufige Fragen zur Klasse DE und zum Reisebus

Was darf ich mit der Klasse DE lenken? +
§ 2 Abs 1 Z 14 FSG beschreibt ein Zugfahrzeug der Klasse D mit einem Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt. Die Genehmigung der Fahrzeuge ist zusätzlich zu prüfen.
Reicht die Klasse D für einen Gepäckanhänger bis 750 kg? +
Die DE-Definition des § 2 Abs 1 Z 14 FSG knüpft an einen Anhänger mit mehr als 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse an. Für die konkrete Fahrt müssen trotzdem die Genehmigungs- und Fahrzeugpapiere zusammenpassen.
Ist D1E für einen Reisebus der Klasse D ausreichend? +
Nein. D1E betrifft ein Zugfahrzeug der Klasse D1. Ein Reisebus der Klasse D ist davon zu unterscheiden. Für einen D-Bus mit einem Anhänger über 750 kg ist die Klasse DE zu prüfen.
Zählt das tatsächliche Gewicht des Gepäckanhängers? +
Für die Einordnung nach § 2 Abs 1 Z 14 FSG ist die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers aus den Fahrzeugpapieren maßgeblich. Die aktuelle Beladung ersetzt diesen genehmigten Wert nicht.
Kann die Klasse CE auch DE umfassen? +
§ 2 Abs 2 Z 6 FSG bestimmt, dass die Klasse CE auch die Klasse DE umfasst, wenn der Lenker die Klasse D besitzt. Dieser gesetzliche Einschluss ist anhand des tatsächlichen Führerscheineintrags zu prüfen.
Themen
FührerscheinrechtKlasse DEReisebusGepäckanhängerAnhängerFSG

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