Wer einen Reisebus der Klasse D mit einem schweren Gepäckanhänger ziehen will, muss die Fahrzeugkombination gesondert prüfen. Nach § 2 Abs 1 Z 14 FSG umfasst die Klasse DE ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt wurde.
Die Klasse DE knüpft damit an die Kombination aus Bus und Anhänger an. Dieser Beitrag erklärt die Grenze von 750 kg, grenzt DE von D und D1E ab und zeigt, welche Einträge in Führerschein, Zulassungsschein und Genehmigungsunterlagen zusammengehören. Die Zugangsvoraussetzungen der Klasse D und die 12-Tonnen-Grenze der Klasse C1E sind eigene Fragen.