C1E-Eintrag feststellen
Welche Klasse ist im Führerscheindokument eingetragen?
Lesen Sie Vorder- und Rückseite des Führerscheins. Halten Sie die eingetragene Klasse und allfällige ergänzende Angaben fest.
Prüfpunkte: § 2 Abs 1 Z 8 FSG
Klasse C1E und 12-Tonnen-Gespann: Zugfahrzeug der Klasse C1 oder B, Anhängergrenze und höchste zulässige Gesamtmasse nach § 2 Abs 1 Z 8 FSG.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Rechtsanwaltskanzlei
Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Führerscheinrechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Aktenlage, Fristen und wirtschaftliche Folgen.
Eine Fahrzeugkombination kann mit der Klasse C1E bis zu 12.000 kg höchste zulässige Gesamtmasse erreichen. Entscheidend ist, ob das Zugfahrzeug der Klasse C1 oder B angehört, welche höchste zulässige Gesamtmasse der Anhänger hat und welche Werte in den Fahrzeugpapieren stehen.
§ 2 Abs 1 Z 8 FSG erfasst zwei Fälle: ein Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg oder ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg. In beiden Fällen darf die höchste zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigen.
Die Klasse C1E knüpft an das Zugfahrzeug und den Anhänger gemeinsam an. Bei einem Zugfahrzeug der Klasse C1 muss der Anhänger eine höchste zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg haben. Die Kombination darf höchstens 12.000 kg erreichen.
§ 2 Abs 1 Z 8 lit b FSG nennt außerdem ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 3.500 kg. Auch diese Kombination fällt unter C1E, wenn ihre höchste zulässige Gesamtmasse 12.000 kg nicht übersteigt. Für die Einordnung zählt die gesetzliche Fahrzeugkombination, nicht allein die Bezeichnung des Anhängers.
Zugfahrzeug, Anhängermasse und Gesamtmasse müssen gemeinsam geprüft werden.
| Prüfpunkt | Zugfahrzeug Klasse C1 | Zugfahrzeug Klasse B |
|---|---|---|
| Zugfahrzeug | Kraftwagen der Klasse C1 | Kraftwagen der Klasse B |
| Anhänger | höchste zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg | höchste zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg |
| Kombination | höchste zulässige Gesamtmasse höchstens 12.000 kg | höchste zulässige Gesamtmasse höchstens 12.000 kg |
| Rechtsgrundlage | § 2 Abs 1 Z 8 lit a FSG | § 2 Abs 1 Z 8 lit b FSG |
Maßgeblich sind die höchsten zulässigen Gesamtmassen der Fahrzeugpapiere. Die beiden Varianten dürfen nicht zu einer einzigen Anhängergrenze vermischt werden.
Für die Führerscheinklasse zählt die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination. Lesen Sie daher die entsprechenden Werte des Zugfahrzeugs und des Anhängers aus den Fahrzeugpapieren ab und führen Sie sie zusammen. Die aktuelle Beladung beantwortet diese Einordnungsfrage nicht.
Die Grenze lässt sich an den Papierwerten nachvollziehen. Ein Zugfahrzeug mit 7.500 kg und ein Anhänger mit 4.500 kg erreichen gemeinsam 12.000 kg. Ein Zugfahrzeug der Klasse B mit 3.500 kg und ein Anhänger mit 8.500 kg erreichen ebenfalls 12.000 kg. Die jeweilige Anhängermasse muss zusätzlich zur passenden Variante des § 2 Abs 1 Z 8 FSG passen.
Technische Fragen zur Zulassung, zur Anhängerkupplung oder zur Ladung bleiben davon getrennt. C1E beantwortet die Frage nach der erforderlichen Lenkberechtigung für die gesetzlich beschriebene Kombination.
Beginnen Sie mit dem Führerscheindokument und prüfen Sie, ob die Klasse C1E eingetragen ist. Danach ordnen Sie das konkrete Zugfahrzeug der Klasse C1 oder B zu. Erst im dritten Schritt wird die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers festgestellt.
Bei der C1-Variante liegt die Anhängermasse über 750 kg. Bei der B-Variante liegt sie über 3.500 kg. In beiden Fällen folgt der Vergleich der Gesamtmasse mit 12.000 kg. Fehlt eine dieser Angaben, bleibt die Einordnung der geplanten Fahrt offen.
Der Beitrag Führerschein Klasse erweitern behandelt den allgemeinen Dokumentenweg für eine weitere Klasse. Hier geht es um die konkrete Reichweite einer bereits zu prüfenden C1E-Kombination.
Lesen Sie den Eintrag und die Fahrzeugpapiere in derselben Reihenfolge.
Welche Klasse ist im Führerscheindokument eingetragen?
Lesen Sie Vorder- und Rückseite des Führerscheins. Halten Sie die eingetragene Klasse und allfällige ergänzende Angaben fest.
Prüfpunkte: § 2 Abs 1 Z 8 FSG
Gehört das konkrete Zugfahrzeug zu C1 oder B?
Ordnen Sie das Zugfahrzeug anhand seiner Fahrzeugpapiere der für die C1E-Variante maßgeblichen Klasse zu.
Prüfpunkte: § 2 Abs 1 Z 8 lit a und lit b FSG
Welche höchste zulässige Gesamtmasse hat der Anhänger?
Übernehmen Sie den Wert aus dem Zulassungsschein oder den technischen Unterlagen. Prüfen Sie, ob die Anhängermasse zur gewählten Variante passt.
Prüfpunkte: § 2 Abs 1 Z 8 lit a und lit b FSG
Bleibt die höchste zulässige Gesamtmasse der Kombination innerhalb der Grenze?
Führen Sie die zulässigen Massen zusammen und vergleichen Sie das Ergebnis mit 12.000 kg. Die Papierwerte müssen die konkrete Kombination nachvollziehbar abbilden.
Prüfpunkte: § 2 Abs 1 Z 8 FSG
Ordnen Sie Führerscheineintrag, Zugfahrzeug, Anhänger und Gesamtmasse.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Halten Sie die vollständige Führerscheinkarte bereit und ordnen Sie die eingetragenen Klassen sowie allfällige ergänzende Angaben.
Vergleichen Sie Klasse des Zugfahrzeugs, höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die beiden Varianten des § 2 Abs 1 Z 8 FSG.
Lesen Sie die höchsten zulässigen Gesamtmassen aus den Fahrzeugpapieren ab und prüfen Sie die Kombination anhand der vollständigen Unterlagen.
Führen Sie Führerschein, Zulassungsscheine und technische Angaben gemeinsam und gleichen Sie sie vor der Fahrt mit der konkreten Kombination ab.
Ordnen Sie die Unterlagen nach Führerscheineintrag, Zugfahrzeug, Anhänger und Gesamtmasse. So bleibt erkennbar, welche Angabe die Fahrzeugklasse und welche Angabe die 12.000-kg-Grenze betrifft. Für eine weitere Prüfung muss die konkrete Kombination vollständig vorliegen.
Im Führerscheinrecht entscheiden Fristen und Aktenlage. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000