Der Abschluss des zugrunde liegenden Verfahrens ist noch nicht dokumentiert.
Sichern Sie Anzeige, Aufforderung, Strafverfügung oder Straferkenntnis und alle Zustellnachweise. Trennen Sie den Vorwurf von einer späteren Nachschulungsanordnung.
Ein schwerer Verstoß in der Probezeit kann Nachschulung und Probezeitverlängerung auslösen. Prüfen Sie Strafakt und Führerscheinanordnung getrennt.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Rechtsanwaltskanzlei
Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Führerscheinrechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Aktenlage, Fristen und wirtschaftliche Folgen.
Ein vorgeworfener schwerer Verstoß während der Probezeit kann zwei aufeinander bezogene Akten auslösen. Zuerst ist zu klären, ob und wegen welcher Tat eine Bestrafung rechtskräftig wurde. Danach ist die Anordnung der Nachschulung samt Verlängerung oder Neubeginn der Probezeit zu prüfen.
Verlassen Sie sich weder auf die erste Mitteilung der Polizei noch auf eine mündliche Auskunft. Sichern Sie die Schriftstücke beider Verfahren und ihre Zustellung und lassen Sie die nächsten Schritte zeitnah anwaltlich prüfen.
Nach § 4 Abs 3 FSG muss die Behörde bei einem schweren Verstoß innerhalb der Probezeit eine Nachschulung anordnen. Grundsätzlich ist dafür die Rechtskraft der Bestrafung wegen des schweren Verstoßes abzuwarten. Für den in § 4 Abs 6 Z 2a FSG genannten Sonderfall enthält das Gesetz eine Ausnahme nach Ausstellung eines Organmandats.
Prüfen Sie deshalb zuerst den Abschluss des zugrunde liegenden Verfahrens. Eine Anzeige oder Aufforderung zur Rechtfertigung ist noch keine rechtskräftige Bestrafung. Maßgeblich können je nach Verfahrensweg eine Strafverfügung, ein Straferkenntnis oder eine gerichtliche Entscheidung samt Zustellungs- und Rechtskraftunterlagen sein.
Nicht jeder Fall enthält alle drei Dokumentarten. Die Tabelle hilft, vorhandene Schriftstücke dem richtigen Verfahrensschritt zuzuordnen.
| Dokument | Kernfrage | Nicht vorschnell annehmen |
|---|---|---|
| Entscheidung über den vorgeworfenen Verstoß | Welche Tat wurde festgestellt und ist die Bestrafung bereits rechtskräftig? | Dass eine Anzeige allein schon die Nachschulung auslöst |
| Anordnung der Nachschulung nach § 4 FSG | Was wird angeordnet und wie wird die Probezeit verlängert oder neu begonnen? | Dass eine Kursanmeldung den behördlichen Ausspruch ersetzt |
| Allfälliger Entziehungsbescheid | Ob zusätzlich eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkberechtigung ausgesprochen wurde | Dass jede Nachschulung automatisch einen Führerscheinentzug bedeutet |
Entscheidend bleiben der vollständige Wortlaut, die Zustellung und der dokumentierte Verfahrensstand jedes einzelnen Schriftstücks.
§ 4 Abs 3 FSG knüpft die Veränderung der Probezeit an die Anordnung der Nachschulung. Die Probezeit verlängert sich um ein weiteres Jahr. War sie zwischen der Tat und der Anordnung bereits abgelaufen, beginnt eine neue Probezeit von einem Jahr.
Die Wohnsitzbehörde meldet die Verlängerung oder den Neubeginn an das Führerscheinregister und trägt die Änderung in den Führerschein ein. Sichern Sie daher nicht nur die Kursunterlagen. Auch die Nachschulungsanordnung, eine Mitteilung zum Register und die Unterlagen über die Herstellung des neuen Führerscheins gehören in die Akte.
Die Nachschulung nach § 4 FSG und eine Entziehung der Lenkberechtigung sind nicht dieselbe behördliche Folge. Kommt es während der Probezeit zu einer Entziehung, nennt § 24 Abs 3 FSG die Nachschulung als verpflichtende begleitende Maßnahme. Ob ein Entzug tatsächlich ausgesprochen wurde, muss aber aus dem konkreten Bescheid hervorgehen.
Der Beitrag Nachschulung im Führerscheinbescheid zeigt, wie Maßnahme und Nachweis im Bescheid gelesen werden. Der vorliegende Beitrag behandelt dagegen die besondere Kette beim Probeführerschein: Bestrafung, Nachschulungsanordnung und Veränderung der Probezeit.
Nicht jeder weitere Vorwurf führt automatisch zum Entzug. § 4 Abs 5 FSG regelt den besonderen Fall, dass innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit erneut ein Verstoß nach § 4 Abs 6 oder 7 FSG begangen wird. Dann muss die Behörde die gesundheitliche Eignung mit einem amtsärztlichen Gutachten abklären und dafür eine verkehrspsychologische Untersuchung anordnen. Je nach Ergebnis kann die Lenkberechtigung entzogen werden.
Für die Einordnung zählen daher die ursprüngliche Erteilung, jede frühere Verlängerung, die jeweiligen Tatzeitpunkte und die dazugehörigen rechtskräftigen Entscheidungen. Eine bloße Zahl früherer Anzeigen reicht nicht. Erstellen Sie eine Chronologie und ordnen Sie jedem Ereignis das richtige Schriftstück zu.
Der Check ordnet Unterlagen. Er bewertet den vorgeworfenen Verstoß nicht und ersetzt keine rechtliche Prüfung.
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Sichern Sie Anzeige, Aufforderung, Strafverfügung oder Straferkenntnis und alle Zustellnachweise. Trennen Sie den Vorwurf von einer späteren Nachschulungsanordnung.
Prüfen Sie Zustellung, Rechtsmittel und eine vorhandene Rechtskraftbestätigung. Ziehen Sie aus dem bloßen Entscheidungsdatum keinen Schluss auf die Rechtskraft.
Prüfen Sie nun den genauen Wortlaut zu Nachschulung, Probezeit, Führerscheinregister und allfälliger Entziehung. Sichern Sie spätere Nachweise gemeinsam mit den Bescheiden.
Ordnen Sie die rechtskräftige Entscheidung und jede spätere Behördenpost. Eine Kursauskunft ersetzt nicht die Prüfung der behördlichen Anordnung.
Notieren Sie zu jedem Dokument Datum, Behörde, Aktenzeichen und Zustellung. So bleibt erkennbar, welcher Vorwurf entschieden wurde, wann die Nachschulung angeordnet wurde und ob ein eigener Entziehungsbescheid existiert.
Anordnung, Spruch und verlangten Nachweis im Führerscheinverfahren einordnen.
Den Wortlaut der Maßnahme und die verlangte Bestätigung im konkreten Bescheid prüfen.
Den Begriff und seine Verbindung zum Führerscheinverfahren kurz nachlesen.
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