Amtsärztliche Kontrolluntersuchungen und Nachuntersuchungen haben in § 10 FSG-GV eine eigene Funktion. Sie sollen den weiteren Verlauf dort begleiten, wo die medizinische Entwicklung oder das Risiko plötzlicher Ereignisse eine laufende Kontrolle erforderlich macht. Der Umfang ergibt sich aus der konkreten Rechtsgrundlage und dem behördlichen Bescheid.
Prüfen Sie, ob der Bescheid die betroffene Führerscheingruppe, die verlangte Untersuchung und die Form des Nachweises klar bezeichnet. Achten Sie außerdem darauf, ob die Behörde eine fachärztliche Stellungnahme, eine amtsärztliche Kontrolle oder eine Nachuntersuchung verlangt. Diese Dokumente haben unterschiedliche Rollen und dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Für die rechtliche Prüfung sind der vollständige Bescheid, die Zustellung, die fachärztliche Stellungnahme und die zugrunde liegenden Befunde gemeinsam erforderlich. Bei einer unklaren Auflage hilft eine geordnete Akte, die medizinische Aussage von der behördlichen Rechtsfolge zu trennen. Die Unterlagen für den Amtsarzttermin zeigen, wie ein behördlicher Auftrag vorbereitet werden kann.