§ 8 FSG verlangt für die Erteilung und Belassung der Lenkberechtigung gesundheitliche Eignung. Die FSG-GV konkretisiert, welche medizinischen Umstände für die Beurteilung des sicheren Lenkens relevant sind. Bei Schlafapnoe kommt es deshalb auf die konkrete Ausprägung und die Auswirkungen auf die Tagesaufmerksamkeit an.
Die Behörde darf die medizinische Frage nicht durch eine pauschale Vermutung ersetzen. Sie darf aber eine Untersuchung oder ein Gutachten verlangen, wenn konkrete Bedenken bestehen. Auslöser können ein ärztlicher Befund, Angaben im Verfahren, eine Auffälligkeit im Verkehrsgeschehen oder eine bereits bestehende Auflage sein.
Für die rechtliche Prüfung sind drei Dokumente auseinanderzuhalten: das behördliche Schreiben mit der Fragestellung, der medizinische Befund und der spätere Bescheid. Erst ihr Zusammenhang zeigt, ob der Auftrag klar war und ob die Rechtsfolge zum festgestellten Sachverhalt passt.