Der Namensnachweis ist noch nicht geordnet.
Ordnen Sie die amtliche Urkunde oder den sonstigen behördlichen Nachweis des neuen Namens.
Führerschein nach Namensänderung: freiwilliger Dokumenttausch, erforderliche Nachweise, vorläufiger Führerschein und Behörde.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Rechtsanwaltskanzlei
Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Führerscheinrechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Aktenlage, Fristen und wirtschaftliche Folgen.
Nach einer Namensänderung bleibt die Lenkberechtigung grundsätzlich bestehen. Die Änderung im Führerschein ist freiwillig, erfolgt aber nicht durch einen handschriftlichen Eintrag auf der alten Karte, sondern durch die Ausstellung eines Führerscheinduplikats.
Für den Antrag brauchen Sie einen Nachweis der Namensänderung, Ihren bisherigen Führerschein, einen amtlichen Lichtbildausweis und ein passendes Foto. Ob der Dokumenttausch sinnvoll ist, hängt auch davon ab, ob Sie den Führerschein als Lichtbildausweis oder für Fahrten im Ausland verwenden möchten.
Eine Namens- oder Adressänderung muss der Führerscheinbehörde nicht mehr zwingend angezeigt werden. Die Lenkberechtigung wird durch die Änderung des Namens nicht neu erteilt und verliert dadurch auch nicht ihre Gültigkeit.
Wer den Führerschein weiterhin als Dokument mit dem aktuellen Namen verwenden möchte, kann die Änderung freiwillig durchführen lassen. Das ist vor allem praktisch, wenn die Karte bei Behörden, Banken oder anderen Stellen als amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden soll.
Die Behörde ändert den Namen nicht auf der bestehenden Karte. Sie stellt nach dem Antrag ein Führerscheinduplikat aus. Das Duplikat dokumentiert die bereits bestehende Lenkberechtigung und ersetzt nur das bisherige Dokument.
Zuständig ist grundsätzlich jede Führerscheinbehörde in Österreich. Je nach Ort ist das die Landespolizeidirektion, die Bezirkshauptmannschaft oder in bestimmten Statutarstädten der Magistrat. Den Ablauf bei der Behörde und die Abgrenzung zum Duplikat nach Verlust erklärt der Beitrag zur Führerscheinbehörde.
Namensänderung, Adressänderung und Dokumentverlust haben unterschiedliche Folgen.
| Namensänderung | Adressänderung | Bisherige Karte fehlt |
|---|---|---|
| Freiwilliger Antrag auf ein Duplikat | Kein zwingender Eintrag auf der Karte | Namensnachweis erforderlich |
| Änderung muss nicht angezeigt werden | Aktuelle Adresse kann für die Abwicklung hilfreich sein | Karte bleibt grundsätzlich gültig |
| Verlust oder Diebstahl ist gesondert zu melden | Andere Nachweise gelten | Der Beitrag zum Führerschein-Duplikat hilft bei dieser Ausgangslage |
Entscheidend sind der Antrag, die Nachweise und der konkrete Status des Dokuments.
Für den freiwilligen Dokumenttausch sollten Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, den bisherigen Führerschein und ein Foto im Hochformat mit 35 mm x 45 mm bereithalten. Zusätzlich brauchen Sie eine amtliche Unterlage, aus der der neue Name hervorgeht.
Je nach Anlass kommen dafür etwa eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsbeschluss oder ein anderer amtlicher Namensnachweis in Betracht. Eine Bestätigung der Meldung kann die Abwicklung erleichtern. Prüfen Sie vor dem Termin, ob die Behörde das Original oder eine bestimmte Form der Vorlage verlangt.
Wenn der bisherige Führerschein beim Umtausch abgegeben wird, kann die Behörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen. Dieser enthält die wesentlichen Daten der Lenkberechtigung, etwa Personaldaten, Klassen, Befristungen, Beschränkungen und Auflagen.
Der vorläufige Führerschein ist höchstens vier Wochen ab dem Aushändigungsdatum gültig. Die Frist kann nicht verlängert werden. Sie müssen ihn gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis und nur innerhalb Österreichs verwenden. Nach der Zustellung der neuen Karte wird er ungültig.
Für die Verwendung des Führerscheins als amtlicher Lichtbildausweis ist der aktuelle Name relevant. Auch bei Fahrten im Ausland kann es erforderlich sein, dass der Führerschein auf den richtigen Namen lautet. Die Anerkennung von Dokumenten richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Staates.
Wenn eine Auslandsfahrt bevorsteht, sollten Sie die Anforderungen der zuständigen ausländischen Vertretungsbehörde rechtzeitig klären. Der Beitrag zu ausländischen Führerscheinen behandelt davon getrennt die Anerkennung und Umschreibung einer ausländischen Lenkberechtigung.
Die amtliche Information des Bundes nennt für die Ausstellung eines Führerscheinduplikats eine Gebühr von 73 Euro. Diese Angabe betrifft die Duplikatausstellung und ist von allfälligen zusätzlichen Kosten für besondere Nachweise zu unterscheiden.
Bei einem Umtausch wird der neue Führerschein nach der Bezahlung grundsätzlich innerhalb von fünf bis zehn Tagen zugestellt oder kann bei der Behörde abgeholt werden. Vereinbaren Sie bei einer Landespolizeidirektion möglichst vorab einen Termin und nehmen Sie alle Nachweise vollständig mit.
Der Check ordnet die Vorbereitung. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung.
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Ordnen Sie die amtliche Urkunde oder den sonstigen behördlichen Nachweis des neuen Namens.
Halten Sie den bisherigen Führerschein, einen amtlichen Lichtbildausweis und ein passendes Foto bereit.
Prüfen Sie Behörde, Namensnachweis, Foto und die Verwendung des vorläufigen Führerscheins vor dem Termin.
Bewahren Sie den Namensnachweis auf und klären Sie vor Behördenwegen oder Auslandsfahrten, welches Dokument benötigt wird.
Wenn die Behörde den Antrag oder die Zustellung anders dokumentiert als erwartet, bewahren Sie Eingangsbestätigung, Zahlungsbeleg und Schriftverkehr gemeinsam auf.
Duplikat, Ersatzgrund und Status der bisherigen Karte unterscheiden.
Zuständigkeit, Antrag und Nachweise für den Behördenweg ordnen.
Anerkennung und Umschreibung einer ausländischen Lenkberechtigung getrennt prüfen.
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