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Führerschein-Duplikat: Verlust, Ungültigkeit und neue Karte prüfen

Führerschein-Duplikat: Verlust, Ungültigkeit, Antrag und Status der alten Karte nach § 15 FSG prüfen.

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Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Führerscheinrechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Aktenlage, Fristen und wirtschaftliche Folgen.

21. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

§ 15 FSG ist die maßgebliche gesetzliche Grundlage. Anlass, Antrag und Status der alten Karte müssen getrennt geprüft werden.

§ 15 FSG ordnet den Ersatzvorgang. Sichern Sie Nachweise, Eingangsbestätigung, Zustellung und den Status der alten Karte gemeinsam.

Der Ersatzgrund muss belegt sein

Bei Verlust ist der Verlust glaubhaft zu machen; bei einem ungültigen Dokument ist der konkrete Grund zu prüfen.

Ein neues Dokument ist keine neue Lenkberechtigung.

Antrag und Behörde gehören zusammen

Ein neuer Führerschein kann grundsätzlich bei einer Führerscheinbehörde im Bundesgebiet beantragt werden.

Sichern Sie Antrag, Eingangsbestätigung und Geschäftszahl. Ein Termin beweist noch keinen Antragseingang.

Mit der neuen Karte verliert die alte ihre Gültigkeit

Mit Zustellung oder Ausfolgung der neuen Karte verliert die alte Karte ihre Gültigkeit. Soweit möglich ist sie abzuliefern oder wird eingezogen.

Bewahren Sie die alte Karte nicht als Parallelbeleg auf.

EWR-Neuausstellung ist ein eigener Fall

Bei einem EWR-Führerschein können Wohnsitzverlegung und ausländische Behördenanfragen eine eigene Prüfung auslösen.

Das ist nicht derselbe Vorgang wie ein verlorener österreichischer Führerschein.

Ersatzdokument und Berechtigung nicht vermischen

Die neue Karte bestätigt nicht automatisch eine neue oder erweiterte Lenkberechtigung.

Klassen, Auflagen und Gültigkeit müssen aus Dokument und Behördenvorgang hervorgehen.

Dokumentenprüfung

Welche Unterlage beantwortet welche Frage?

Anlass, Antrag und Dokumentenstatus getrennt lesen.

Dokumentenlage und Folgeentscheidung getrennt prüfen
Nachweis des Anlasses Verlust, Ungültigkeit oder Änderung Dass damit eine neue Lenkberechtigung entsteht
Nachweis des Anlasses Verlust, Ungültigkeit oder Änderung Dass damit eine neue Lenkberechtigung entsteht
Antrag und Eingangsbeleg Einbringung und Verfahrensstand Dass ein Termin einem Antrag gleichsteht
Neue Karte Ausfolgung und eingetragene Klassen Dass die alte Karte weiter gilt

Maßgeblich bleiben der vollständige Akt und der aktuelle Behördenstand.

Aktencheck

Ist der Ersatzgrund mit Nachweisen belegt?

Der Check ordnet Unterlagen. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung.

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01 Frage 1

Ist der Ersatzgrund mit Nachweisen belegt?

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Übersicht aller Antworten.

FAQ

Häufige Fragen

Ist ein neuer Führerschein eine neue Lenkberechtigung? +
Nein. Die neue Karte dokumentiert Ersatz oder Neuausstellung.
Wo beantrage ich einen neuen Führerschein? +
§ 15 FSG sieht grundsätzlich die Antragstellung bei einer Führerscheinbehörde im Bundesgebiet vor.
Was passiert mit der alten Karte? +
Mit Zustellung oder Ausfolgung der neuen Karte verliert sie ihre Gültigkeit.
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