Der Spruch ordnet keine Entziehung an; das Schreiben weist auf eine Vormerkung hin.
Vergleichen Sie Hinweis und Begründung mit § 30a FSG. Prüfen Sie außerdem, ob daneben ein eigener Entziehungs- oder Einschränkungsbescheid vorliegt. Für die geordnete Erstaufnahme können Sie den Vormerkstatus-Check verwenden.