Bei Parkinson können für die Fahreignung jene Funktionen relevant werden, die beim Lenken laufend zusammenwirken. Dazu zählen etwa das sichere Greifen und Betätigen, die Koordination von Händen und Füßen, die Blick- und Bewegungssteuerung sowie die Fähigkeit, auf wechselnde Verkehrssituationen angemessen zu reagieren. Welche Funktion beeinträchtigt ist, muss fachärztlich festgestellt werden.
Eine pauschale Aussage wie „leichte Beschwerden“ beantwortet die behördliche Frage oft nicht. Aussagekräftiger ist eine zeitliche und funktionelle Beschreibung: Welche Beschwerden bestehen, wann treten sie auf, wie wirken Behandlung und Tagesverlauf und welche konkrete Fahrzeugbedienung ist davon betroffen? Auch Schwankungen im Tagesverlauf sollten im Befund nachvollziehbar werden.
Die eigene Fahrpraxis kann Beobachtungen liefern, ersetzt aber keine medizinische Bewertung. Bei Unsicherheit über die sichere Teilnahme am Verkehr sollte die betroffene Person die Frage mit dem behandelnden Fachbereich klären. Im Verfahren müssen außerdem neurologischer Befund, behördlicher Auftrag und rechtliche Folge getrennt gelesen werden.