Gegen einen Mandatsbescheid nach § 57 Abs 1 AVG kann nach § 57 Abs 2 AVG binnen zwei Wochen Vorstellung erhoben werden. Adressatin ist die Behörde, die den Mandatsbescheid erlassen hat. Das Datum auf der ersten Seite genügt für die Fristprüfung nicht. Benötigt werden der tatsächliche Zustellvorgang, ein allfälliger Zustellnachweis und die vollständige Rechtsmittelbelehrung.
Sichern Sie Kuvert, Abholverständigung, elektronischen Zustellnachweis und jede Vollmacht. Übernehmen Sie Aktenzeichen und Behörde wortgetreu in die Eingabe. Bewahren Sie anschließend den elektronischen Sendenachweis, Eingangsstempel oder die Postaufgabebestätigung gemeinsam mit der endgültigen Fassung der Vorstellung auf.