Führerschein
Aktuelles

Führerschein verloren oder gestohlen: Anzeige und Bestätigung richtig einordnen

Führerschein verloren oder gestohlen? § 14 FSG: Anzeige, Bestätigung und die zeitlich begrenzte Berechtigung bis zum neuen Dokument prüfen.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihre Kanzlei

BRANDAUER Rechtsanwälte

Salzburger Rechtsanwaltskanzlei

Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Führerscheinrechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Aktenlage, Fristen und wirtschaftliche Folgen.

8. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins geht es zuerst um die unverzügliche Anzeige und den Nachweis darüber. Die Bestätigung kann für eine begrenzte Zeit beim Lenken eine eigene Bedeutung haben.

Ordnen Sie Verlusttag, Anzeige, Bestätigung und Antrag auf ein neues Dokument in einer Chronologie. Aus der Bestätigung darf keine unbegrenzte Fahrberechtigung abgeleitet werden.

Rechtsgrundlage: § 14 FSG im RIS.

Was § 14 FSG beim Abhandenkommen verlangt

§ 14 Abs 3 FSG verlangt, dass der Besitzer eines abhandengekommenen Dokuments unverzüglich bei der Behörde oder der nächsten Dienststelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes Anzeige erstattet. Das gilt für Verlust und Diebstahl.

Die Anzeige ersetzt nicht den Antrag auf ein neues Dokument. Sie dokumentiert zunächst das Abhandenkommen und den Zeitpunkt.

Die Bestätigung ist zeitlich begrenzt

Die Bestätigung über die Anzeige berechtigt nach § 14 Abs 3 FSG bis zur Ausstellung des neuen Dokuments zum Lenken, jedoch höchstens vier Wochen ab dem Tag des Abhandenkommens.

Der Zeitraum beginnt mit dem tatsächlichen Verlusttag, nicht mit einem späteren Behördentermin.

Verlust und Entziehung getrennt prüfen

Eine Abnahme im Ausland wegen einer bestimmten Tatsache nach § 7 Abs 3 FSG gilt nicht als Abhandenkommen. Ein Entziehungs- oder Abnahmeverfahren darf daher nicht als bloßer Verlust behandelt werden.

Trennen Sie Anzeige, vorläufige Abnahme und Entziehungsbescheid anhand der jeweiligen Urkunden.

Der Antrag auf ein neues Dokument

§ 15 FSG ist für die Ausstellung eines neuen Führerscheins zu prüfen. Bewahren Sie Antrag, Eingangsbestätigung und Geschäftszahl gemeinsam mit der Verlustanzeige auf.

Wenn die verlorene Karte später auftaucht, klären Sie den Dokumentenstatus mit der zuständigen Stelle.

Unterlagen sofort sichern

Sichern Sie Anzeige, Bestätigung, Identitätsnachweis, vorhandene Kopien und den genauen Verlusttag.

Die Bestätigung ist kein dauerhafter Ersatz und ersetzt keine Prüfung des aktuellen Dokumentenstands.

Dokumentenprüfung

Welche Unterlage beantwortet welche Frage?

Status, Rechtsgrundlage und Nachweis getrennt lesen.

Dokumentenlage und Zeitpunkte getrennt prüfen
Dokumentenlage Rechtliche Frage Nicht vorschnell annehmen
Verlust oder Diebstahl Wurde unverzüglich Anzeige erstattet? Dass die Anzeige den neuen Führerschein ersetzt
Bestätigung liegt vor Wie lange läuft die begrenzte Wirkung? Dass die Frist erst beim Behördentermin beginnt
Abnahme im Ausland Ist ein Entziehungs- oder Abnahmeverfahren betroffen? Dass jede fehlende Karte ein Verlust ist

Maßgeblich bleiben der vollständige Akt und der aktuelle Behördenstand.

Aktencheck

Sind Anzeige, Bestätigung und Verlusttag vollständig dokumentiert?

Der Check ordnet Unterlagen. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Sind Anzeige, Bestätigung und Verlusttag vollständig dokumentiert?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Anzeige und zeitlicher Nachweis sind dokumentiert.

Anzeige und zeitlicher Nachweis sind dokumentiert.

Führerscheinentzug →
02

Sichern Sie Anzeige, Bestätigung und Verlusttag; leiten Sie daraus keine unbegrenzte Berechtigung ab.

Sichern Sie Anzeige, Bestätigung und Verlusttag; leiten Sie daraus keine unbegrenzte Berechtigung ab.

Checkliste Entziehungsbescheid →
FAQ

Häufige Fragen

Wie lange darf ich mit der Bestätigung fahren? +
Nach § 14 Abs 3 FSG bis zum neuen Dokument, höchstens vier Wochen ab dem Tag des Abhandenkommens.
Reicht eine Verlustmeldung für einen neuen Führerschein? +
Nein. Für die Neuausstellung ist § 15 FSG und der konkrete Antrag zu prüfen.
Ist eine ausländische Abnahme ein Verlust? +
Nein. Abnahme und Entziehung sind vom Verlust oder Diebstahl zu unterscheiden.
Themen
FührerscheinrechtVerlustDiebstahl§ 14 FSG

Bescheid, Anzeige oder drohende Führerscheinmaßnahme?

Im Führerscheinrecht entscheiden Fristen und Aktenlage. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg