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Nach Ablauf der Entziehungsdauer: Führerschein erst nach Wiederausfolgung verwenden

§ 28 FSG: Antrag, Ablauf der Entziehungsdauer und Wiederausfolgung getrennt prüfen.

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Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Führerscheinrechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Aktenlage, Fristen und wirtschaftliche Folgen.

11. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Nach Ablauf der Entziehungsdauer: Führerschein erst nach Wiederausfolgung verwenden richtet den Blick auf die Rückgabe nach dem Ende der Entziehungsdauer. Der Beitrag ordnet die gesetzliche Dokumentenlage und ersetzt keine Prüfung des konkreten Akts.

Sichern Sie Bescheid, Anträge, Zustellung und behördliche Auskünfte gemeinsam. Aus einem einzelnen Register- oder Reisedokument folgt keine weitergehende Berechtigung.

Rechtsgrundlage: § 28 FSG im RIS.

Ablauf und Rückgabe unterscheiden

§ 28 Abs 1 FSG sieht die Wiederausfolgung nach Ablauf auf Antrag und unter weiteren Voraussetzungen vor.

Der Kalenderablauf allein beantwortet nicht den aktuellen Dokumentenstatus.

Antrag nachweisen

Bewahren Sie Antrag, Eingangsbestätigung und Geschäftszahl auf.

Ablaufdatum und Antragstag sind getrennt zu dokumentieren.

Vor Rückgabe nicht lenken

Nach § 28 Abs 2 FSG ist das Lenken vor der Wiederausfolgung unzulässig.

Sichern Sie einen Nachweis der tatsächlichen Rückgabe.

Weitere Entziehung prüfen

Eine weitere angeordnete Entziehung kann die Wiederausfolgung ausschließen.

Spätere Bescheide und Zustellungen gehören daher in die Prüfung.

Unterlagen zusammenstellen

Sichern Sie Bescheid, Zustellung, Ablieferungsnachweis, Antrag und Behördenantwort.

Der Beitrag zur Wiedererteilung behandelt ergänzende Unterlagen.

Dokumentenprüfung

Welche Unterlage beantwortet welche Frage?

Status, Rechtsgrundlage und Nachweis getrennt lesen.

Dokumentenlage und Zeitpunkte getrennt prüfen
Dokumentenlage Rechtsfrage Nicht vorschnell annehmen
Dauer abgelaufen Ist die Rückgabe beantragt und erfolgt? Dass Ablauf allein genügt
Antrag Ist der Eingang nachgewiesen? Dass ein Telefonat genügt
Rückgabe Liegt ein Übergabenachweis vor? Dass vorher gefahren werden darf

Maßgeblich bleiben der vollständige Akt und der aktuelle Behördenstand.

Aktencheck

Sind die maßgeblichen Unterlagen und Zeitpunkte gemeinsam dokumentiert?

Der Check ordnet Unterlagen. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung.

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01 Frage 1

Sind die maßgeblichen Unterlagen und Zeitpunkte gemeinsam dokumentiert?

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02

Ergänzen Sie die fehlenden Dokumente und leiten Sie keine Rechtsfolge aus Vermutungen ab.

Ergänzen Sie die fehlenden Dokumente und leiten Sie keine Rechtsfolge aus Vermutungen ab.

Checkliste Entziehungsbescheid →
FAQ

Häufige Fragen

Darf ich nach Ablauf sofort fahren? +
Nicht automatisch. § 28 Abs 2 FSG verbietet das Lenken vor der Wiederausfolgung.
Muss ich einen Antrag stellen? +
§ 28 Abs 1 FSG knüpft die Wiederausfolgung an einen Antrag und Voraussetzungen.
Was gilt bei einer weiteren Entziehung? +
Sie muss geprüft werden und kann die Wiederausfolgung ausschließen.
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