Für die Fahreignung ist eine bloße Angabe, dass der Blutzucker manchmal schwankt, zu unbestimmt. Relevant sind Zeitpunkt, Situation, wahrgenommene Symptome, notwendige Hilfe und die Dauer der Beeinträchtigung. Auch die Frage, ob eine Unterzuckerung während des Lenkens oder unmittelbar davor aufgetreten ist, kann für die medizinische Einordnung wichtig sein.
Dokumentieren Sie Episoden anhand vorhandener Befunde und eigener Aufzeichnungen, ohne nachträglich eine medizinische Ursache zu behaupten. Bei einer Änderung der Therapie oder einer neuen Episode sollte der behandelnde Fachbereich klären, welche Informationen für die Beurteilung benötigt werden. Das Führen eines Protokolls ersetzt nicht die Behandlung und ist keine Freigabe zum Weiterfahren.
Wenn nach einer Unterzuckerung Zweifel an der sicheren Teilnahme bestehen, soll die betroffene Person die medizinische Abklärung abwarten und die Anweisungen des behandelnden Teams beachten. Im Führerscheinverfahren ist außerdem zu prüfen, ob die Behörde einen bestimmten Befund oder eine fachärztliche Stellungnahme verlangt.