Fehlt ein Nachweis oder ist unklar, wann der Antrag eingebracht wurde, lässt sich die Erteilungsvoraussetzung anhand allgemeiner Angaben noch nicht abschließend beurteilen. Sichern Sie den Antrag, die Eingangsbestätigung, alle Ausbildungsnachweise und die Kommunikation mit Fahrschule, Verein oder Behörde.
Bei einem Antrag nach Vollendung des 20. Lebensjahres gehört das ärztliche Gutachten zum gesetzlich genannten Nachweis. Eine konkrete rechtliche Einordnung muss die vorhandenen Unterlagen und allfällige behördliche Mitteilungen berücksichtigen. Aus dem Alter allein folgt keine Aussage über das medizinische Ergebnis.